Welche Voraussetzungen muss das Trägerfahrzeug für einen Anbau-Sägespaltautomaten erfüllen?

Ein Trägerfahrzeug für einen BTD Anbau-Sägespaltautomaten muss sowohl hydraulisch als auch mechanisch zur gewählten Maschine passen. Die verfügbare Motorleistung oder die Bezeichnung des Fahrzeugs als Frontlader, Radlader oder Traktor allein reicht für die Beurteilung nicht aus.

Zu den wichtigsten hydraulischen Voraussetzungen gehören ein ausreichender Volumenstrom, ein geeigneter Arbeitsdruck sowie die erforderlichen Anschlüsse für Druck, Rücklauf und Lecköl. Der Mindestvolumenstrom beträgt beim PROcompact 35 l/min und beim PROcompact-S sowie PROplus 55 l/min. Der erforderliche Arbeitsdruck liegt je nach Maschine und Anwendung im Bereich von etwa 210–250 bar.

Welche mechanischen Voraussetzungen muss das Trägerfahrzeug erfüllen?

Die mechanische Aufnahme des Trägerfahrzeugs muss für die Verbindung mit dem Sägespaltautomaten geeignet sein. Darüber hinaus müssen Tragfähigkeit, Eigengewicht und Stabilität des Trägerfahrzeugs ausreichend dimensioniert sein, um die Maschine und das zu verarbeitende Holz sicher aufnehmen zu können.

Ebenso wichtig ist die praktische Arbeitssituation. Der Bediener benötigt einen guten Überblick über den Arbeitsbereich. Die Maschine muss so positioniert werden können, dass Stammzuführung, Sägen, Spalten und Abtransport sicher und effizient durchgeführt werden können.

BTD Technics betrachtet deshalb immer die komplette Kombination aus Sägespaltautomat und Trägerfahrzeug. Erst wenn Hydraulikleistung, Anschlüsse, mechanische Aufnahme, Gewicht und Tragfähigkeit zusammenpassen, kann die Eignung der Kombination zuverlässig beurteilt werden.